IMPRESSUM

  • message eins GbR
    Im Klapperhof 33a
    D-50670 Köln

    Tel.: +49 221 270 41 927

    info@message-eins.de
    www.message-eins.de

    Geschäftsführer:
    Michaela Stollberg
    Michael Langenberg

    Steuernummer: 5217/5845/1530
    Gerichtsstand: Köln

    Haftungshinweis:
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    Grafik, Layout und Webgestaltung:
    Elisabeth Bonengl

Allgemeine Geschäftsbedingungen der message eins GbR

PRÄAMBEL

Lieferungen, Leistungen und Angebote der message eins GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Erteilung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.

1. ZUSAMMENARBEIT

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der message eins GbR unverzüglich mitzuteilen.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Angebote der message eins GbR sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich message eins GbR im Rahmen der darin genannten Frist gebunden.

2.2 Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und/oder sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen der message eins GbR befindet.

2.3 Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich message eins GbR vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form und Durchführung zurückzuweisen. Lehnt nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2.4 Vorarbeiten, die der Auftraggeber von message eins GbR erbittet, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.

2.5 Mitarbeiter der message eins GbR, die in die Projektarbeit eingebunden sind, dürfen mündliche Nebenreden treffen oder mündliche Zusicherungen geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sofern damit keine entgeltlichen Mehraufwendungen verbunden sind oder der Auftraggeber entgeltlichen Mehraufwendungen umgehend (per Email oder Fax) mit Nennung des Betrages bestätigt.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber unterstützt message eins GbR bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird message eins GbR hinsichtlich der von message eins GbR zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, message eins GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.Ä. Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber Überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so Übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass message eins GbR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

4. PREISE

4.1 Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Inhalt des Vertrages sind, werden gesondert berechnet.

4.2 Sollten message eins GbR Leistungen in Auftrag gegeben worden sein, die sie dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen kann, behält sich message eins GbR das Recht vor, diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner weiterzugeben.

5. TERMINE

5.1 Gebuchte Termine für Produktionen, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Termine zur Leistungserbringung seitens message eins GbR sind individueller Vertragsbestandteil.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unwetter, Krieg, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat message eins GbR nicht zu vertreten und berechtigen message eins GbR, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben message eins GbR wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5.3 Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so ist message eins GbR berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon hat der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.

5.4 Die Abnahme aller Produkte und Projektschritte hat seitens des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu erfolgen. Wird diese Frist überschritten oder erfolgt in dieser Zeit keine Rückmeldung gilt das Produkt oder der Projektschritt als ohne Änderung angenommen.

6. LEISTUNGSÄNDERUNG

6.1 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von message eins GbR zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber message eins GbR äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches message eins GbR dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Grundlage des erteilten Auftrages ist vornehmlich die Kalkulation. Zum zweiten dient innerhalb der Produktion ein vorliegendes Storyboard. Alles, das in einem abgenommen Storyboard nicht festgeschrieben ist, wird gesondert kalkuliert und abgerechnet. Sollte diese Nachkalkulation nicht genehmigt werden, gilt der Vertrag der Parteien als erfüllt, wenn nachweislich ein Storyboard umgesetzt wurde. Die message eins GbR hat daraufhin das Recht, die Abschluss- oder Projektrechnung voll umfänglich zu stellen.

6.2 Die message eins GbR ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von message eins GbR für den Auftraggeber im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.

7. ZAHLUNG

7.1 Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto zur Zahlung fällig; Abschlagszahlungen sofort rein netto.

7.2 Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt bedarf der schriftlichen Zustimmung der message eins GbR.

7.3 Für alle Produktionen behält sich message eins GbR das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung geltend zu machen. Von errechneten Produktionskosten werden für diese Zahlung 1/3 bei Vertragsabschluss fällig, weitere 1/3 werden bei einer Zwischenabnahme dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; das restliche 1/3 nach Abnahme der Final- Version. Im Weiteren gelten die im Angebot genannten Zahlungsbedingungen.

7.4 Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn die Zahlung eingestellt wurde oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die message eins GbR berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind. message eins GbR ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon weiterhin unberührt und ist in Höhe der Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.

7.5 Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die message eins GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

7.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 message eins GbR gewährt Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung einer ihm von message eins GbR vorab Überlassenen Finale-Version, so verzichtet er auf Gewährleistungsansprüche. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Finale-Version für gut befunden hat. Änderungsverlangen nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand/Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; gleiches gilt auch für Änderungsverlangen nach erfolgten Zwischenabnahmen.

8.2 Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Finale- Version message eins GbR angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind message eins GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels hat message eins GbR zunächst die Möglichkeit, ihn durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber in Abstimmung mit message eins GbR Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen message eins GbR stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Das Vorgehende regelt abschließend die Gewährleistung für Produkte von message eins GbR und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

8.3 message eins GbR verwendet grundsätzlich nur technische Geräte, die sich in einem – soweit erkennbar – einwandfreien Zustand befinden. Sollten Geräte oder Teile davon ausfallen und es message eins GbR nicht gelingen, kurzfristig Ersatzgeräte zu beschaffen, so entfällt eine Gewährleistung für Folgen, die auf diesen technischen Ausfall zurückzuführen sind.

8.4 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen message eins GbR als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf eine Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.5 message eins GbR behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung (incl. Nebenkosten) vor. Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt message eins GbR im Werte des Rechnungsbetrages Miteigentum. Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt ist kein Rücktritt vom Vertrag.

9. KUNDENMATERIAL

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an message eins GbR Material gegen Beschädigungen und Verlust ausreichend zu versichern. message eins GbR haftet nicht für Diebstähle durch Dritte, soweit eigene Sorgfalt eingehalten worden ist. 9.2 Wird das übergebene Material durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige Umstände, die nicht auf grober Fahrlässigkeit der message eins GbR beruhen, beschädigt oder kommt es ganz oder teilweise abhanden, so ist die message eins GbR nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.

10. GRAFIK/DESIGN UND LAYOUT

message eins GbR behält sämtliche Urheberrechte an den von ihr erarbeiteten Grafiken und Layouts (insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Form, Farbe, Schriftart, Text, Bebilderung und grafische Darstellung). Der Auftraggeber kann diese nach Vereinbarung von message eins GbR erwerben; die Originale verbleiben jedoch in den Geschäftsräumen von message eins GbR es sei denn der Auftraggeber verlangt die Herausgabe. Ansonsten ist dem Auftraggeber untersagt, Leistungen von message eins GbR (auch Vorarbeiten) zu verwerten, vervielfältigen, veräußern oder zu ändern.

11. WERBEBERATUNG UND AUSFÜHRUNG

11.1 message eins GbR haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern usw. von Verlagen, Agenturen, Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Einrichtungen von Werbeträgern zurückzuführen sind. Somit steht dem Auftraggeber aus diesen Gründen kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.

11.2 message eins GbR gibt keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemaßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen anhand durchgeführter Recherchen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.

12. SONSTIGES

message eins GbR darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen Medien ohne weitere Nachfrage als Referenzkunden nennen. message eins GbR darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entsprechendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. message eins GbR, Im Klapperhof 33a, 50670 Köln